Neues Planungsrecht für das Gewerbegebiet Flugplatz: Ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Chancen
 

Mit der Anpassung des Planungsrechts für das Gewerbegebiet am
Flugplatz erfüllt die Stadt die Anforderungen der neuen Gesetzgebung und setzt ein Zeichen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Änderungen legen besonderen Wert auf ökologische Festsetzungen und den Schutz gefährdeter Arten; die Stadt plant dafür gemeinsam mit Nachbarkommunen Ausgleichsflächen bereitzustellen.

Dieses Vorgehen ermöglicht es, den Bau des Gewerbegebiets rechtzeitig für eine geplante Eröffnung im Januar 2025 zu realisieren. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist bei ortsansässigen Unternehmen hoch. Die FDP-Fraktion setzt sich vorrangig für die Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe im Flugplatzgebiet ein, da diese einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaft leisten. Für große Industriebetriebe hingegen wird das Industriegebiet IGI-Rißtal erschlossen. Eine rasche Realisierung des Flugplatzprojekts stärkt den Wirtschaftsstandort Biberach und verkürzt die Wartezeiten für Unternehmen beim Grundstückserwerb. Mit dem neuen Planungsrecht schafft die Stadt Biberach eine zukunftsorientierte Balance zwischen ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Entwicklung.

Durch klare Prioritäten und eine schnelle Umsetzung wird sichergestellt, dass das Gewerbegebiet am Flugplatz sowohl den
Anforderungen des Artenschutzes als auch den Bedürfnissen der Biberacher Betriebe gerecht wird.

Ihre FDP-Fraktion – vernünftig, konsequent, verlässlich.
Kontakt: Hildegard Ostermeyer

 

Biberach Kommunal, 16. November 2024

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