Offene Erschließungsgebühren: Mehr Klarheit für Häuslesbesitzer

Wer ein Haus kauft, achtet auf vieles – Lage, Zustand, Preis, Finanzierung. Was jedoch vielfach untergeht: Auch viele Jahre nach dem ursprünglichen Hausbau können noch offene Erschließungsgebühren anfallen. Diese entstehen, wenn eine Straße irgendwann endgültig hergestellt wird – etwa durch Gehwege, Beleuchtung oder Entwässerung. Die Kosten werden anteilig auf die Anlieger umgelegt und können zu einer teuren Überraschung werden.

Die FDP-Gemeinderatsfraktion will hier mehr Transparenz schaffen. Deshalb haben wir eine Übersicht aller noch nicht endgültig erschlossenen Straßen beantragt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern Klarheit und Planungssicherheit zu geben.

Die Stadtverwaltung teilt dieses Anliegen, macht aber deutlich, dass eine solche Liste rechtlich und praktisch kaum umsetzbar ist: Der Erschließungsstatus ist ein komplexer juristischer Tatbestand, abhängig von vielen Faktoren und aktueller Rechtsprechung. Eine pauschale Übersicht könnte daher falsche Sicherheit vermitteln.

Die gute Lösung: Grundstückseigentümer können für ihr konkretes Grundstück eine Anfrage zum Erschließungszustand an das zuständige städtische Fachamt richten und erhalten eine fundierte Einschätzung.

Die FDP-Fraktion unterstützt diesen pragmatischen Weg: Sicherheit durch verlässliche Information im Einzelfall. Unser Ziel bleibt klar: Keine bösen Überraschungen für Bürgerinnen und Bürger – sondern Transparenz und Planungssicherheit. Ihre FDP-Fraktion – vernünftig, konsequent, verlässlich.

Kontakt: Oli Lukner

 

BIBERACH KOMMUNAL, 25.04.2026
Amtliches Mitteilungsblatt Biberach mit den Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen

 

 

Erschließungsbeiträge Biberach