Für die Katz – im positiven Sinne
Der Gemeinderat hat eine Katzenschutzverordnung für Biberach beschlossen, um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und damit Tierleid zu reduzieren.
In der Hauptsache soll die wichtige Arbeit des Tierheims und der Tierschutzvereine unterstützt werden. Ihnen gebührt für ihre wertvolle Arbeit unser großer Dank. Die Verordnung gibt ihnen nun Rechtssicherheit und entlastet das Tierheim. Aus Sicht des Tierwohls ist dieser Ansatz sinnvoll – auch für Singvögel und andere Beutetiere.
Gleichzeitig müssen staatliche Regelungen verständlich und verhältnismäßig bleiben. Die Verordnung greift in die private Tierhaltung ein, in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dabei darf nicht vergessen werden: Die meisten Katzenhalter handeln bereits heute verantwortungsvoll – jetzt bekommen sie zusätzliche Vorgaben, die wohl nicht nur auf Verständnis stoßen werden.
Wichtig ist deshalb, dass diese Regelung nicht als Misstrauen verstanden wird, sondern als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung für das Tierwohl. Information und Aufklärung werden entscheidend sein.
Ein Punkt bleibt: Verstöße haben keine Konsequenzen, es gibt keine Bußgelder. Doch wenn der Staat Regeln erlässt, müssen sie durchsetzbar sein – sonst sind sie ein zahnloser Tiger.
Positiv gesehen sind sie dennoch für die Katz – für die Katzen im Tierheim. Denn ihnen kann diese Verordnung helfen – durch eine Entlastung der Einrichtung und weniger Tierleid.
Ihre FDP-Fraktion – vernünftig, konsequent, verlässlich.
Kontakt: Oli Lukner
BIBERACH KOMMUNAL, 14.03.2026
Amtliches Mitteilungsblatt Biberach mit den Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen
